Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt in der Regel auf Antrag die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Beihilfestelle und Ihrer privaten Restkostenversicherung über die Modalitäten der Übernahme der Kosten und fordern Sie die für die Beantragung notwendigen Formulare an.