Kosten/Abrechnung

Verhaltenstherapie ist eine Richtlinien-Psychotherapie und somit eine antragspflichtige Leistung der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten nur in Ausnahmefällen die Kosten einer Verhaltenstherapie in einer Privatpraxis. Dabei muss die Kasse auf Antrag dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren zustimmen und die Hürden einer Beantragung sind aktuell leider sehr hoch.

 

Das Honorar für meine Leistungen ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.